Jennifer Puhl

Praxis für Psychotherapie & Beratung

Kostenübernahme

Im Folgenden möchte ich Sie gerne über einige wichtige Abrechnungsmodalitäten in meiner Praxis informieren:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Da es sich bei meiner Praxis um eine kassenzugelassene Praxis handelt, werden die Kosten für die Therapie in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gerne können wir alles weitere in einem ersten Gespräch klären, bitte bringen Sie hierfür unbedingt Ihre Versichertenkarte mit.

  • Private Krankenversicherung: Grundsätzlich stellt die Abrechnung über eine private Krankenversicherung meist kein Problem dar, jedoch sollten Sie sich vor der Behandlung rechtzeitig über die jeweiligen Konditionen Ihrer Versicherung informieren, da diese von Versicherung zu Versicherung erheblich variieren können. Insbesondere die Höhe des zu übernehmenden Honorars sowie die Anzahl der bewilligten Sitzungen pro Jahr gilt es individuell zu erfragen. Auch die Frage, ob ein Psychologischer Psychotherapeut (im Gegensatz zu einem Ärztlichen Psychothera-peuten) anerkannt wird, ist zu klären.

  • Beihilfe: Sofern Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe in der Regel einen bestimmten Anteil an den Behandlungskosten. Auch hier ist es ratsam, die genauen Modalitäten vor Therapiebeginn mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären.

  • Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungen: Wenn der Anlass zur Aufnahme der Therapie in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung fällt, so werden die Therapiekosten von diesen übernommen.

  • Selbstzahlung: Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenkasse von der Therapie erfährt (beispielsweise bei einer anstehenden Verbeamtung oder bei einem anvisierten Wechsel in eine private Krankenver-sicherung in der Zukunft) oder wenn Sie sich nicht mit den notwendigen Formalitäten auseinandersetzen möchten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

  • Beratung & Coaching: Die Kosten für eine Beratung oder ein Coaching müssen grundsätzlich selbst getragen werden und werden ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.